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Bausparen

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Bausparen ist staatlich gefördertes Zwecksparen.
Der Bausparer sammelt zuerst ein Guthaben an, über das er bei der Zuteilung des Vertrages frei verfügen oder zusammen mit dem Bauspardarlehen für eine wohnungswirtschaftliche Maßnahme einsetzen kann. Die Bausparbeiträge können regelmäßige monatliche oder unregelmäßige Zahlungen sein.

Das Bausparprinzip: Angenommen, zehn Bauinteressenten wollen Wohneigentum zum Preis von jeweils 50.000 € erwerben, haben aber noch kein Eigenkapital. Wenn jeder von ihnen ein Zehntel des erforderlichen Finanzierungsaufwands im Jahr zusammenbrächte, hätte er erst nach zehn Jahren genügend Kapital gespart.
Tun sich die zehn Bauwilligen jetzt aber zusammen, sinkt die Wartezeit für sie auf durchschnittlich fünfeinhalb Jahre. Denn schon nach dem ersten Jahr ist genügend Geld für den ersten Interessenten vorhanden.
Er nimmt seine 5.000 € und leiht sich bei den anderen weitere 45.000 €. Im zweiten Jahr zahlen die übrigen neun Interessenten ihre Sparbeiträge von insgesamt 45.000 € ein, der erste Häuslebauer zahlt 5.000 € Tilgung - macht zusammen wieder 50.000 €.
So kann am Ende des zweiten Jahres bereits der nächste aus dem Kollektiv seine Immobilie kaufen oder bauen. Kommen neue Bauwillige hinzu, verkürzen sie die Wartezeiten der ersten zehn Bauwilligen, weil sie den Topf zusätzlich mit ihren Mitteln auffüllen.
Dieses Prinzip wurde erstmals 1775 in England in der sogenannten "Building Society" angewandt. Pastor Friedrich von Bodelschwingh gründete 1885 die erste Bausparkasse in Deutschland.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Tarifrechner zur Berechnung Ihrer Baufinanzierung:

 

Wussten Sie schon...

Das Bauspardarlehen ist ein in der Regel unkündbares zinsgünstiges Darlehen. Bauspardarlehen dürfen nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Der Bausparer hat monatlich einen gleichbleibenden Tilgungsbeitrag zu zahlen. Die Verzinsung des Bauspardarlehens erfolgt bei den meisten Bausparkassen taggenau.

 

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