Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie befinden sich in unserer Rubrik Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).
Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die versicherte Person infolge von ärztlich nachzuweisender Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverfall voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben.
Die andere Tätigkeit muss aufgrund der Ausbildung und Erfahrung, bzw. den Kenntnissen und Fähigkeiten ausgeübt werden können und der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Dann erhalten Sie die vereinbarten Leistungen aus der Versicherung. Je nach speziellen Versicherungsbedingungen kann die Gesellschaft Sie aber auch auf einen anderen Beruf verweisen.
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Wussten Sie schon...
Bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Absicherung der Berufsunfähigkeit nicht an eine Lebensversicherung gekoppelt. Im Prinzip leistet sie dasselbe wie die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ). Im Unterschied zur BUZ kann somit auch nicht die beitragsfreie Fortführung einer Lebensversicherung versichert werden. Interessant kann die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für Personen sein, die keine Hinterbliebenen absichern müssen und kein Kapital ansparen möchten oder für Berufsanfänger, weil die gesetzlichen Ansprüche in den ersten Berufsjahren eine ausreichende Versorgung nicht sichern können.
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