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Haftpflichtversicherung

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Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist absolut notwendig. Denn die übernimmt Personen-, Sach- und - je nach Ausstattung - Vermögensschäden, für die Sie haften müssen. Tritt der Schadenfall ein, dann überprüft die Versicherung für Sie (bzw. für eine mitversicherte Person), ob der Schadensersatzanspruch überhaupt gerechtfertigt ist. Im Klartext: Sie beinhaltet auch einen passiven Rechtsschutz. Ist er unberechtigt, weist ihn Ihre Versicherung zurück.

Die Privathaftpflicht sichert Sie als Privatperson, als Aufsichtspflichtiger, als Mieter oder als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie. Man unterscheidet je nach Funktion der versicherten Person zwischen Privat-Haftpflicht., Betriebs-Haftpflicht., Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht, Kraftfahrt-Haftpflicht, Gewässerschaden-Haftpflicht u.a.

Weil es keinen fixen Versicherungswert gibt - wie etwa bei der Hausrat- oder Wohngebäude-Versicherung - ist die vereinbarte Versicherungssumme die Höchsthaftungsgrenze für die Versicherung. Also der Betrag, den die Versicherung im Schadenfall maximal zahlt. Die bekannteste gesetzliche Versicherungspflicht besteht für Kraftfahrzeuge. Aber auch Architekten, Statiker, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare und Jäger müssen sich Haftpflicht versichern.
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Wussten Sie schon...

Der Begriff Haftung wird vielseitig verwendet: Normalerweise ist damit gemeint, dass Sie für eine Schuld einstehen müssen, die aus einem Schuldverhältnis folgt. Sie haften beispielsweise, indem Sie Schadenersatz leisten müssen. Wann dies der Fall ist, regelt das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und weitere Spezialgesetze wie das WHG (Wasserhaushaltsgesetz). Als Haftung bezeichnet man auch das Rechtsverhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem, das durch einen Schadenfall zu Stande gekommen ist.

 

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