Hausratversicherung
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Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung umfasst den gesamten Hausrat. Dazu zählen alle Sachen, die im Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen; außerdem Bargeld. Einrichtungsgegenstände sind Möbel, Gardinen, Teppiche, Pflanzen, Bilder, Gobelins etc.
Gebrauchsgegenstände sind Kleidung, Wäsche, Geschirr, Besteck, Haushaltsgeräte, Radio, TV, Video, Sammlungen, Schmuck etc. Verbrauchsmittel sind Lebensmittel, Putz- und Waschmittel, Vorräte, Heizmaterial, Bargeld etc.
Man könnte sagen: "Zum Hausrat gehört alles, was bei einem Umzug in eine andere Wohnung üblicherweise mitgenommen wird." oder ...was herausfallen würde, wenn man das Haus auf den Kopf stellt.
Auch sind Haustiere, die man ausschließlich zu privaten Zwecken hält, versichert.
Deshalb sind Zierfische, Vögel, Hunde, Katzen ebenso versichert wie Pferde. Der Wert dieser Tiere spielt dabei keine Rolle. Diese müssen jedoch bei der Ermittlung der Versicherungssumme beachtet werden.
Zusätzlich versichert sind auch Rundfunk- und Fernsehantennen sowie Markisen, soweit man sie nicht für mehrere Wohnungen oder zu gewerblichen Zwecken nutzen und sie sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Außerdem sind alle in das Gebäude eingefügte Sachen versichert, die man als Mieter auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und für die der Versicherte die Gefahr trägt.
Beispiel: Durch einen Brand werden die vom Versicherurngsnehmer eingebrachten Edelholztüren oder Deckenpaneele zerstört. Diesen Schaden ersetzt die Hausratversicherung, da man die Gefahr dafür mit dem Mietvertrag übernommen haben.
Ebenfalls versichert sind:
· Rasenmäher, Krankenfahrstühle und Spielfahrzeuge,
· Surfgeräte sowie Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren und Flugdrachen,
· Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände in Räumen, die man nicht ausschließlich beruflich oder gewerblich nutzt.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Tarifrechner zur Berechnung Ihrer Hausratversicherung:
Wussten Sie schon...
Wenn Ihnen Sachen abhanden kommen, so ist dies grundsätzlich nicht versichert.
Sollte die versicherte Sache aber infolge eines versicherten Schadenereignisses abhanden kommen, liegt ein ersatzpflichtiger Schaden vor.
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