KFZ Versicherung
Sie befinden sich in unserer Rubrik Kfz Versicherungen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kfz-Versicherung gleich online kostenlos ausrechnen zu lassen und vielleicht somit bares Geld bei einem Versicherungswechsel einsparen. Probieren Sie unseren Tarifrechner für KFz Versicherungen und machen Sie sich schlau, welche Versicherungen momentan die günstigsten sind. Denn nichts ist besser, als ein paar Euros im Jahr einsparen zu können. Es macht schon was aus, auch wenn es nur 100 Euro im Jahr sind. Dafür kann man schon mal jede Menge Benzin kaufen. Viele Versicherungen richten sich nach dem Hubraum und nach den PS. Ein wichtiger Faktor ist aber auch der Wohnsitz. In manchen Regionen sind Versicherungen billiger als in den anderen. Das
liegt daran, da in den einen Regionen mehr Kfz-Diebstähle bzw. Kfz-Einbrüche gemeldet werden, wie in den anderen.
Zu Fahrzeugen im Sinne des Gesetzes zählen Kraftwagen, Motorräder, Kleinkrafträder, Mopeds, Mofas und Fahrzeuge mit Hilfsmotor sowie Rasenmäher mit Benzinmotor und einer Aufsitzmöglichkeit.
In § 10 Absatz 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung heißt es:
"Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden ..."
Der Nutzen für den Kunden besteht darin, dass die Haftpflichtversicherung die Berechtigung von Schadenersatzansprüchen dem Kunden gegenüber bzw. einer mitversicherten Person prüft.
Sind die Ansprüche berechtigt, leistet die Haftpflichtversicherung und tritt damit an die Stelle des nach BGB oder StVG Schadenersatzpflichtigen.
Ebenso lehnt die Versicherung nach Prüfung und Feststellung fehlender gesetzlicher Haftungsgrundlagen unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Die reinen Anwalts- und Gerichtskosten, die bei der Abwehr der gegnerischen Schadenersatzforderungen entstehen, belasten den Vertrag nicht.
Die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) umfassen folgende, rechtlich voneinander getrennte selbstständige Versicherungsarten:
· die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,
· die Fahrzeugversicherung,
· die Kraftfahrtunfallversicherung.
Versicherungen Kfz:
Nutzen Sie unseren kostenlosen Tarifrechner zur Berechnung Ihrer KFZ Versicherung:
Wussten Sie schon...
Zu den Zweigen der Kraftfahrtversicherung gehören:
· die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung,
· die Fahrzeugversicherung (Fahrzeugvoll-, bzw. Fahrzeugteilversicherung),
· die Insassenunfallversicherung.
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