Rechtsschutzversicherung
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Die Rechtsschutzversicherung nimmt nach Eintritt eines Rechtsschutz-Falles die rechtlichen Interessen wahr. Sie garantiert die Übernahme der entstandenen Kosten, in praktisch allen Lebensbereichen. Der Umfang richtet sich natürlich nach den Vereinbarungen, die man im Rechtsschutz-Vertrag getroffen hat. Die Rechtsschutz-Versicherung erfüllt damit eine soziale Funktion, weil sie jedem Bürger die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen ohne Rücksicht auf das hiermit verbundene Kostenrisiko ermöglicht. Eine Rechtschutzversicherung ist eigentlich unumgänglich..
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Wussten Sie schon...
Ihre Versicherung muss nur zahlen, wenn ein Rechtsschutz-Fall eingetreten ist. Dabei wird zunächst geprüft, ob ein dieser in den versicherten Zeitraum fällt. Der Rechtsschutz-Fall muss nach Abschluss des Rechtschutz-Vertrages bzw. nach Ablauf der Wartezeit und vor Beendigung des Rechtschutz-Vertrages eingetreten sein.
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