Rentenversicherung
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Die gesetzliche Rentenversicherung ist der größte Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Die GRV war und ist bislang die tragende Säule der Altersversorgung. Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren.
Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom versicherungspflichtigen Bruttoverdienst/Arbeitseinkommen aller Versicherten und vom Beitragssatz. Aktuell gilt ein Beitragssatz in Höhe von 19,5 % . Der Beitrag ist je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen.
Die private Rentenversicherung ist eine Form der privaten Lebensversicherung, bei der die Versicherungsleistung in Form regelmäßiger Zahlungen (Rente) erfolgt. Der Kunde ist jedoch nicht unbedingt auf die Rentenzahlung festgelegt. Es ist auch möglich, die Rentenleistung zu kapitalisieren, also wie bei einer Kapitalversicherung als Einmalbetrag zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt auszuzahlen..
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Wussten Sie schon...
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) wird nicht von privaten Unternehmen, sondern von Körperschaften des öffentlichen Rechts durchgeführt.
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind:
- die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA),
- die Landesversicherungsanstalten (LVA),
- die Bundesbahn-Versicherungsanstalt,
- die Seekasse und
- die Bundesknappschaft.
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