Wohngebäudeversicherung
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Wer ein eigenes Haus besitzt, sollte unbedingt eine Wohngebäude-Versicherung abschließen. Denn wenn mal was passier, ist einiges versichert. Zu den versicherten Sachen im Rahmen der Wohngebäude-Versicherung gehören (nach § 1 VGB 2001) im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude und Zubehör, das der Instandhaltung oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient. Das Zubehör ist mitversichert, wenn es sich im Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist. Weiteres Zubehör, sowie sonstige Grundstücksbestandteile auf dem im Versicherungsvertrag bezeichneten Grundstück (Versicherungsgrundstück), wie z. B. Müllboxen, Gartenzäune; sie sind nur auf Grund besonderer Vereinbarung versichert. Nicht versichert sind in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt. Die Versicherung dieser Sachen kann vereinbart werden. .
Entschädigt über die Wohngebäude-Versicherung werden nach § 4 Nr. 1 VGB 2001 versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung Leitungswasser Sturm, Hagel zerstört, beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
Nach § 4 Nr. 2 VGB 2001 werden auch Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung und Frostschäden an sonstigen Leitungswasser führenden Einrichtungen ersetzt.
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Wussten Sie schon...
Verbundene Wohngebäude-Versicherung:
Die Verbundene Wohngebäude-Versicherung ist eine so genannte kombinierte Versicherung, die Versicherungsschutz gegen die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel bietet.
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